Rechtsprechung
KG, 30.08.2000 - KartVerg 13/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Zuschlagsverbot und Parteizustellung
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- KG, 26.10.1999 - KartVerg 8/99
Aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen eine Vergabeentscheidung)
Auszug aus KG, 30.08.2000 - KartVerg 13/00
Für eine erneute Herstellung des durch die Zustellung des Nachprüfungsantrags gemäß 3 115 Abs. 1 GWB zunächst bewirkten und durch den Beschluss des Senats vom 25. Juli 2000 beendeten Zuschlagsverbots (vgl. dazu KG NZBau 2000, 262) ist deshalb kein Raum.Der gesonderten Zurückweisung des Antrags, der Antragsgegnerin die Erteilung des Zuschlags bis zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde zu untersagen, bedurfte es nicht, weil diese Rechtsfolge bereits Gegenstand des Antrags, die aufschiebende Wirkung wiederherzustellen, ist (vgl. dazu KG, NZBau 2000, 262).
- OLG Düsseldorf, 06.08.2001 - Verg 28/01
Vorabinformation (VgV § 13): Wie detailliert muss die Begründung sein?
Dem gemäß § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB gestellten Antrag selbst (im vorliegenden Fall hatte ihn der Antragsteller am 29.6. 2001 per Telefax eingereicht) kommt nach dem Gesetz keine aufschiebende Wirkung zu (vgl. KG, Beschluss vom 30.8. 2000 - KartVerg 13/00). - OLG Düsseldorf, 05.10.2001 - Verg 28/01
Verstoß einer Vergütungsregelung gegen § 8 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A
Dem gemäß § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB gestellten Antrag selbst (im vorliegenden Fall hatte ihn der Antragsteller am 29.6. 2001 per Telefax eingereicht) kommt nach dem Gesetz keine aufschiebende Wirkung zu (vgl. KG, Beschluss vom 30.8. 2000 - KartVerg 13/00).